Satzung






News

Allgemeine
 
Information
> Satzung <

Die Strecke


Startseite

Spreelauf 2004

Spreelauf 2000

Spreelauf 2001

Spreelauf 2002

Links

Gästebuch











 Spreelauf

Satzung des Spreelaufs

 

Art. 1 Organisation

Der "Internationale Spreelauf"  ist als internationaler Wettkampf ausgeschrieben und führt von der Mündung in Berlin-Spandau zur Spreequelle im Kottmarwald / Eibau - Walddorf
^

Art. 2 Beschreibung des Wettkampfes

Der "Internationale Spreelauf" ist ein Lauf in Etappen. Die Wettkampfstrecke von etwa 420 km wird in 6 Etappen gelaufen. Die Etappen bewegen sich zwischen 50 und 84 km pro Tag. Verpflegt werden die Teilnehmer durch den Veranstalter. Die Verpflegung und Unterkunft sind im Startgeld mit einbegriffen.
^

Art. 3 Allgemeine Vorschriften

Der  "Internationale Spreelauf" findet gemäß den Wettkampfregeln und den Zusatzbestimmungen statt, denen jeder Teilnehmer unterliegt und die er im Zuge seiner Anmeldung anerkennt.
^

Art. 4 Teilnahmebedingungen

Zugelassen sind alle erwachsenen Personen männlichen und weiblichen Geschlechts aller Nationalitäten, die den Anforderungen des vorliegenden Reglements entsprechen. Der/die Teilnehmer/in muss das 18 Lebensjahr vollendet haben. 
^

Art. 5 Klasseneinteilung

Männer und Frauen werden getrennt gewertet. Eine Altersklassenwertung gibt es nicht.
^

Art. 6 Wettkampfprogramm

  • Anfahrt der Teilnehmer, bis zu Vorabend des Starts. Unterbringung in einer Turnhalle in Spandau.
  • Starttag: 09:00 Uhr ist Start auf dem Marktplatz in Berlin-Spandau      
  • Zieleinlauf in Eibau-Walddorf. Es erfolgt anschließend die Siegerehrung beim des „Spreequellfest“. Die Teilnehmer haben die Gelegenheit die Nacht nach dem Zieleinlauf im „Skiheim“ im Zielbereich zu verbringen. Zusätzliche Kosten entstehen den Teilnehmern dafür nicht, sei denn, dass eine Privatunterkunft vorgezogen wird. Ein Adressenverzeichnis ist in der „Pressemappe + Teilnehmerinformation“ zu finden.
  • Die Rücktransfer erfolgt am nächsten Morgen, um 09:00 Uhr, mit einem Reisebus nach Berlin-Spandau.
^
Der Veranstalter behält sich das Recht folgender Änderungen vor:
  • Tatsächliche Streckenführung nach Art. 20 (Vorgabe durch die Genehmigungsbehörde, unvorhersehbare Baustellen usw.)
  • Änderung der täglichen Startzeit nach Art. 8 (Bei überaus schlechter Witterung ect.)
  • Art der Unterbringung nach Art 13 (in der Regel in Turnhallen, Klassenzimmern + Gemeinderäumen)
  • Änderung der Abstände von Verpflegungsständen nach Art 12
  • Änderungen gem. Art 24 Auszeichnungen und sonstige Leistungen der Veranstalter.
^

Art. 7 Identifikationsmerkmale

Jede/r Teilnehmer/in erhält eine Startnummer, welche sichtbar auf der Brust zu tragen ist. Sollte die Startnummer, bedingt durch schlechtes Wetter, daher, durch überziehen einer Jacke, nicht sichtbar sein, so ist die Startnummer auf Verlangen auszurufen oder zu zeigen. Dieses kann bei Verpflegungsstellen und sonstigen Kontrollen der Fall sein, siehe auch Art. 10
^

Art. 8  Startordnung

Der Start des ersten Tages erfolgt als Massenstart. In den folgenden Tagen werden die Teilnehmer in zwei Gruppen aufgeteilt. Die schwächere Gruppe des Vortages startet als erstes. Die folgende Gruppe startet 1 oder 2 Stunden später. Dieses hat folgende Gründe: Das Feld ist später und im Etappenzieleinlauf dichter zusammen und die Betreuer haben kürzere Wartezeiten. Wie die Einteilung der Gruppen erfolgt, wird durch die Organisation vor Ort entschieden. An die Einteilung hat sich jeder Teilnehmer zu halten.
^

Art. 9 Etappensollzeiten

Der Kilometerdurchschnitt darf nicht höher als 10,0 Min/Km ( 6,0 km / Std.) liegen. In dieser Zeit sind Pausen usw. eingerechnet. Zum Beispiel: Ein Teilnehmer läuft einen Schnitt von 7 Min/Km und macht drei Minuten Pause an einer Verpflegungsstation, so hat dann für diesen Km 10 Minuten benötigt.
^

Art. 10 Kontrollstellen

Jede Verpflegungsstelle ist auch Kontrollstelle. Weitere Kontrollstellen behält sich die Organisation vor Ort vor, siehe auch Art. 7
^

Art. 11 Etappenziel

Im Etappenziel erfolgt die Zeitnahme der jeweiligen Etappe für jeden Teilnehmer. Die täglichen Ergebnisse werden unmittelbar nach Einlauf des letzten Teilnehmers sichtbar zur Einsichtnahme ausgehängt. Ein Einspruch hat spätestens 30 Minuten nach dem Aushang zu erfolgen. Der Einspruch kann aber auch durch einen Betreuer geltend gemacht werden. Es erfolgt ab dem zweiten Tag eine Addition der Etappenzeiten.
^

Art. 12 Versorgung

Die Versorgungsstände stehen, je nach Verkehrslage in einem Abstand von acht bis zwölf Kilometern auseinander. Die Art der Verpflegung ist unterschiedlich und muss den Gegebenheiten angepasst werden. Die Organisation ist bemüht, die Teilnehmer ausreichend zu versorgen. Zusatzversorgung, wie zum Beispiel: Spezielle Nahrung und Getränke, Pommes frites usw. ,ist Sache der Teilnehmer. Es werden auf der Strecke verschiedene Getränke angeboten. Zusatzstoffe, wie zum Beispiel Mg + Fe sollten die Teilnehmer dabei haben und wird von der Organisation nicht angeboten. Es kann vom Veranstalter nicht garantiert werden, dass isotonische Getränke stets vorhanden sind. Die angebotene Nahrung besteht im wesentlichen aus trockenem Brot / Brötchen, Butterkekse, saisonbedingtes Obst, Salzgebäck und ähnlichem. Die Betreuer der Versorgungsstände sind bemüht, den Wünschen der Teilnehmer gerecht zu werden.
^

Art. 13 Unterbringung

Die Unterbringung der Teilnehmer und Betreuer erfolgt ausschließlich in Turnhallen und Gemeinderäumen. Eine Unterkunft in einem Hotel oder ähnlichem ist den Teilnehmern freigestellt und erfolgt auf eigene Kosten. Der/die Teilnehmer/in hat sich am Abend zuvor zu informieren, wann der Start am nächsten Morgen erfolgt. Jede/r Teilnehmer/in ggf. Betreuer / Begleiter muss einen Schlafsack, Iso-Matte, Luftmatratze ect. dabei haben. Von einer Campingliege ist unbedingt abzusehen. Der Transportraum ist sehr eingeschränkt, siehe auch Art. 6 (Anmerkung: In einigen Turnhallen ist das aufstellen einer Liege streng untersagt. Teilnehmer/in + Betreuer die auf eine Liege nicht verzichten möchten und diese selbst transportieren sollten dieses bedenken. Eine Liege wird unter keinen Umständen im Gepäckfahrzeug mitgeführt.
^

Art. 14 Ausrüstung / Gepäck

Jedem Teilnehmer steht es frei, was er an Ausrüstung mit sich führt. Es sollte aber der Transportraum berücksichtigt werden. Es sollten nicht mehr als zwei bis drei Gepäckstücke mit geführt werden. Das Gepäck sollte insgesamt nicht das Gewicht von 15 Kg überschreiten. Der Veranstalter schlägt zu gegebener Zeit vor, was mitgeführt werden kann. Dieses ist aber nur eine Empfehlung des Veranstalters.
^

Art. 15 Medizinische Versorgung

Der Veranstalter sorgt für eine Sanitätsversorgung in jedem Etappenziel. Ein Arzt wird nicht unbedingt vor Ort sein. Er ist aber jederzeit abrufbereit, sollte ein/e Teilnehmer/in ärztliche Versorgung wünschen. Der Veranstalter ist darüber hinaus bestrebt einen Masseur abends vor Ort zu haben, was aber nicht garantiert werden kann.
^

Art. 16 Klima und Streckenbelag

Es wird gegen Ende August / Anfang September sehr warm sein. Es sollte aber auch Regenwetter in Betracht gezogen werden. Gelaufen wird auf Feld-, Wander-, und Radwegen. Es gibt auch größere Passagen, wo durch Städte und auf Landstraßen auf Asphalt, Kopfsteinpflaster und ähnlichem gelaufen wird. Das Schuhzeug sollte entsprechend ausgewählt werden. (Ein reiner Wettkampfschuh ist nicht anzuraten). Die Strecke führt zum Großteil über ausgebaute Rad- und Wanderwege, durch die herrliche Spreelandschaft mit ihren zahlreichen Biotopen und Landschaftsschutzgebiet.
^

Art. 17 Versicherung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Der Veranstalter wird aber darüber hinaus eine Teilnehmer-, und Betreuerversicherung abschließen.
^

Art. 18 Hilfe durch Dritte

Die Hilfe durch Dritte soll auf die individuelle Versorgung beschränkt werden. Begleitung durch Fahrräder und Mitläufern ist aus Gründen der Chancengleichheit einzuschränken, siehe auch Art. 26
^

Art. 19 Aussteigen aus dem Wettkampf

Falls ein Teilnehmer aussteigt, so hat er dieses sofort der Organisation zu melden. Er hat aber auch die Möglichkeit einen Tag oder mehr auszusetzen und kann dann den Wettkampf außer Konkurrenz fortsetzen. Im Ziel bekommt er eine entsprechende Auszeichnung über die erbrachte Leistung.
^

Art. 20 Streckenmarkierung / Streckenführung

Die Teilnehmer/innen müssen sich an den vorgegebenen Streckenverlauf halten. Die Strecke ist durch Kreidepfeile, Aufkleber und Schilder gekennzeichnet. Es ist immer wieder Polizei vor Ort. Den Weisungen der Beamten ist Folge zu leisten, siehe auch Art. 6. Die Veranstaltung unterliegt der Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 der StVO. Die Erlaubnisbehörde für die gesamte Veranstaltung ist gem. § 44 Abs. 3 StVO das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Berlin d.h., das Erlaubnisverfahren wird von diesen Behörden aus gesteuert. Gemäß der o.a. Verordnung kann/müssen die Veranstalter eigene Streckensicherungen stellen. Diese sind jedoch darauf hinzuweisen, dass sie den Weisungen der zuständigen Polizei, Folge zu leisten haben. Sie haben keine hoheitlichen Befugnisse.
^

Art. 21 Streckenbeschreibung

Jedem/jeder Teilnehmer/in wird täglich eine Streckenbeschreibung in handlicher Form ausgehändigt. Es erfolgt jeden Abend eine Rückschau des Tages und jeden Morgen eine Einweisung in die nächste Etappe. Eine umfassende Streckenbeschreibung erhalten die Teilnehmer mit den Startunterlagen.
^

Art. 22  Empfohlene Ausrüstungsgegenstände

Die Teilnehmer/innen finden in der „Pressemappe + Teilnehmerinformation“ auf der Seite 8 eine Aufstellung, wie die Ausrüstung aussehen könnte. Diese ist selbstverständlich nicht bindend und soll nur eine Hilfe sein.
^

Art. 23 Anmeldevoraussetzungen

Der/die Teilnehmer/in sollte bei bester Gesundheit sein. Ein Gesundheitsscheck beim Hausarzt und ein Besuch beim Zahnarzt ist anzuraten. Bei einer fieberhaften Erkrankung, sechs Wochen vor dem Start, wird von einer Teilnahme abgeraten. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung der Teilnehmer ist empfehlenswert. Der Veranstalter kann den Gesundheitszustand der gemeldeten Teilnehmer/innen nicht überprüfen. Die Organisation hat aber das Recht, auffällige Teilnehmer/innen aus dem Rennen zu nehmen.


Anmeldung

Ingo Schulze Hauptstraße 52    72160 Horb - Nordstetten

Tel: 07451 / 4615  Fax:  07451 / 62 47 56   Handy: 0171 / 42 51 435   E - Mail: ischulze@t-online.de


Anmeldungen werden ab sofort entgegengenommen. Anmeldeschluss ist der 01. August 2004. Später eingehende Meldungen sind nur nach telefonischer Rücksprache und sofortiger Einzahlung des Startgeldes und einer Nachmeldegebühr in Höhe von 30,00 € in einer Summe von 375,00 € möglich.
^

Art. 24 Auszeichnungen und sonstige Leistungen der Veranstalter

  • Pokal für die ERSTEN DREI in der Männerklasse und den ERSTEN DREI in der Frauenklasse.
  • Auszeichnung für jeden Teilnehmer.
  • T- Shirt
  • Sonstige Auszeichnungen bei entsprechenden Sponsorenleistungen
  • Besonderer Hinweis: Jede/r Teilnehmer/in sollte,  unbedingt eine Trinkflasche mit Bauchgurt dabei haben
  • Rücktransfer nach Berlin-Spandau
  • Verpflegung und Unterkunft und Streckenverpflegung
^

Art. 25 Annullierung der Anmeldung

Sollte ein/eine Teilnehmer/in aus verständlichen Gründen zurücktreten wollen, so wird ihm/ihr, sofern er/sie die volle Summe von 345,00 € bereits gezahlt hat, der eingezahlte Betrag bis auf 70,00 € zurückerstattet. Bei einer Annullierung, drei Wochen vor dem Start, entfällt die Rückzahlung. Siehe auch Artikel 27
^

Art. 26 Disqualifikation

Eine Disqualifikation erfolgt bei groben Verstößen durch die der Zusammenhalt der Gemeinschaft gefährdet wird. Im Einzelnen: Beleidigende Äußerungen oder Handgreiflichkeiten gegenüber anderen Teilnehmern, Betreuern, fremden Hilfskräften und sonstigen Personen. Äußerungen und Verhalten die dem Ansehen der Veranstaltung schaden. Grobe Abweichung von der Laufstrecke. Mitfahren in einem Fahrzeug während des Rennens. Das nicht Befolgen von Anweisungen eigener und fremder (Polizei, helfende Sportvereine) Ordnungskräfte.
^

Art. 27 Startgebühr / Zahlungsweise

Die Startgebühr beträgt 345,00 € Mit der Anmeldung sind 70,00 € auf unten stehendes Konto zu überweisen. Die Restsumme muss spätestens zum 01.August 2004 eingezahlt sein. Eine Rückzahlung der Anzahlung der Summe ist nach dem 01. August 2004 aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Teilnehmer die nur eine bis drei Etappen mitlaufen möchten, zahlen pro Etappe 55,00 € Die Übernachtung, Tagesverpflegung und Abendessen ist im Startgeld inbegriffen. Der Rück- oder Weitertransport ist Sache des Teilnehmers
Vorauszahlung und Startgebühr bitte auf unten stehendes Sonderkonto überweisen.

Achtung: 

Die Teilnehmerzahl wird auf etwa 60 Läufer / Läuferinnen begrenzt!!!

Sonderkonto

Kreissparkasse Horb / FDS
Bankleitzahl:        642 510 60   
Kontonummer:     553 760
Kennwort:             "Spreelauf "


^

Art. 28 Betreuer

Betreuer der Teilnehmer zahlen, sofern sie nicht der Organisation angehören, einen Tagessatz von 27,50 € pro Tag bzw. 165,00 € für die gesamte Zeit des Unternehmens. Die Betreuer werden gebeten, dass sie sich mit ihren Fahrzeugen an ein bis zwei Verpflegungspunkten zur Verfügung stellen.

Ingo Schulze, Veranstalter  Horb, Freitag, 5. Dezember 2003
^
 
    
© Sebastian Bentele November 2003
Design: Judith Bentele