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Art. 1 Organisation
Der "Internationale Spreelauf" ist als
internationaler Wettkampf ausgeschrieben und führt von der
Mündung in Berlin-Spandau zur Spreequelle im Kottmarwald / Eibau -
Walddorf
Art. 2 Beschreibung des Wettkampfes
Der "Internationale Spreelauf" ist ein Lauf in
Etappen. Die Wettkampfstrecke von etwa 420 km wird in 6 Etappen
gelaufen. Die Etappen bewegen sich zwischen 50 und 84 km pro Tag.
Verpflegt werden die Teilnehmer durch den Veranstalter. Die Verpflegung
und Unterkunft sind im Startgeld mit einbegriffen.
Art. 3 Allgemeine Vorschriften
Der "Internationale Spreelauf" findet
gemäß den Wettkampfregeln und den Zusatzbestimmungen statt,
denen jeder Teilnehmer unterliegt und die er im Zuge seiner Anmeldung
anerkennt.
Art. 4 Teilnahmebedingungen
Zugelassen sind alle erwachsenen Personen
männlichen und weiblichen Geschlechts aller Nationalitäten,
die den Anforderungen des vorliegenden Reglements entsprechen. Der/die
Teilnehmer/in muss das 18 Lebensjahr vollendet haben.
Art. 5 Klasseneinteilung
Männer und Frauen werden getrennt
gewertet. Eine
Altersklassenwertung gibt es nicht.
Art. 6 Wettkampfprogramm
- Anfahrt der Teilnehmer, bis zu Vorabend des Starts.
Unterbringung in einer Turnhalle in Spandau.
- Starttag: 09:00 Uhr ist Start auf dem Marktplatz in
Berlin-Spandau
- Zieleinlauf in Eibau-Walddorf. Es erfolgt
anschließend die Siegerehrung beim des „Spreequellfest“. Die
Teilnehmer haben die Gelegenheit die Nacht nach dem Zieleinlauf im
„Skiheim“ im Zielbereich zu verbringen. Zusätzliche Kosten
entstehen den Teilnehmern dafür nicht, sei denn, dass eine
Privatunterkunft vorgezogen wird. Ein Adressenverzeichnis ist in der
„Pressemappe + Teilnehmerinformation“ zu finden.
- Die Rücktransfer erfolgt am nächsten
Morgen, um 09:00 Uhr, mit einem Reisebus nach Berlin-Spandau.
Der Veranstalter behält sich das Recht
folgender Änderungen vor:
- Tatsächliche Streckenführung nach Art. 20
(Vorgabe durch die Genehmigungsbehörde, unvorhersehbare Baustellen
usw.)
- Änderung der täglichen Startzeit nach
Art. 8 (Bei überaus schlechter Witterung ect.)
- Art der Unterbringung nach Art 13 (in der Regel in
Turnhallen, Klassenzimmern + Gemeinderäumen)
- Änderung der Abstände von
Verpflegungsständen nach Art 12
- Änderungen gem. Art 24 Auszeichnungen und
sonstige Leistungen der Veranstalter.
Art. 7 Identifikationsmerkmale
Jede/r Teilnehmer/in erhält eine
Startnummer, welche sichtbar auf der Brust zu tragen ist. Sollte die
Startnummer, bedingt durch schlechtes Wetter, daher, durch
überziehen einer Jacke, nicht sichtbar sein, so ist die
Startnummer auf Verlangen auszurufen oder zu zeigen. Dieses kann bei
Verpflegungsstellen und sonstigen Kontrollen der Fall sein, siehe auch
Art. 10
Art. 8 Startordnung
Der Start des ersten Tages erfolgt als
Massenstart. In den folgenden Tagen werden die Teilnehmer in zwei
Gruppen aufgeteilt. Die schwächere Gruppe des Vortages startet als
erstes. Die folgende Gruppe startet 1 oder 2 Stunden später.
Dieses hat folgende Gründe: Das Feld ist später und im
Etappenzieleinlauf dichter zusammen und die Betreuer haben kürzere
Wartezeiten. Wie die Einteilung der Gruppen erfolgt, wird durch die
Organisation vor Ort entschieden. An die Einteilung hat sich jeder
Teilnehmer zu halten.
Art. 9 Etappensollzeiten
Der Kilometerdurchschnitt darf nicht höher
als 10,0 Min/Km ( 6,0 km / Std.) liegen. In dieser Zeit sind Pausen
usw. eingerechnet. Zum Beispiel: Ein Teilnehmer läuft einen
Schnitt von 7 Min/Km und macht drei Minuten Pause an einer
Verpflegungsstation, so hat dann für diesen Km 10 Minuten
benötigt.
Art. 10 Kontrollstellen
Jede Verpflegungsstelle ist auch
Kontrollstelle. Weitere
Kontrollstellen behält sich die Organisation vor Ort vor, siehe
auch
Art. 7
Art. 11 Etappenziel
Im Etappenziel erfolgt die Zeitnahme der
jeweiligen Etappe für jeden Teilnehmer. Die täglichen
Ergebnisse werden unmittelbar nach Einlauf des letzten Teilnehmers
sichtbar zur Einsichtnahme ausgehängt. Ein Einspruch hat
spätestens 30 Minuten nach dem Aushang
zu erfolgen. Der Einspruch kann aber auch durch einen Betreuer geltend
gemacht werden. Es erfolgt ab dem zweiten Tag eine Addition der
Etappenzeiten.
Art. 12 Versorgung
Die Versorgungsstände stehen, je nach
Verkehrslage in einem Abstand von acht bis zwölf Kilometern
auseinander. Die Art der Verpflegung ist unterschiedlich und muss den
Gegebenheiten angepasst werden. Die Organisation ist bemüht, die
Teilnehmer ausreichend zu versorgen. Zusatzversorgung, wie zum
Beispiel: Spezielle Nahrung und Getränke, Pommes frites usw. ,ist
Sache der Teilnehmer. Es werden auf der Strecke verschiedene
Getränke angeboten. Zusatzstoffe, wie zum Beispiel Mg + Fe sollten
die Teilnehmer dabei haben und wird von der Organisation nicht
angeboten. Es kann vom Veranstalter nicht garantiert werden, dass
isotonische Getränke stets vorhanden sind. Die angebotene Nahrung
besteht im wesentlichen aus trockenem Brot / Brötchen,
Butterkekse, saisonbedingtes Obst, Salzgebäck und ähnlichem.
Die Betreuer der Versorgungsstände sind bemüht, den
Wünschen der Teilnehmer gerecht zu werden.
Art. 13 Unterbringung
Die Unterbringung der Teilnehmer und Betreuer
erfolgt ausschließlich in Turnhallen und Gemeinderäumen.
Eine Unterkunft in einem Hotel oder ähnlichem ist den Teilnehmern
freigestellt und erfolgt auf eigene Kosten. Der/die Teilnehmer/in hat
sich am Abend zuvor zu informieren, wann der Start am nächsten
Morgen erfolgt. Jede/r Teilnehmer/in ggf. Betreuer / Begleiter muss
einen Schlafsack, Iso-Matte, Luftmatratze ect. dabei haben. Von einer
Campingliege ist unbedingt abzusehen. Der Transportraum ist sehr
eingeschränkt, siehe auch Art. 6 (Anmerkung: In einigen Turnhallen
ist das aufstellen einer Liege streng untersagt. Teilnehmer/in +
Betreuer die auf eine Liege nicht verzichten möchten und diese
selbst transportieren sollten dieses bedenken. Eine Liege wird unter
keinen Umständen im Gepäckfahrzeug mitgeführt.
Art. 14 Ausrüstung / Gepäck
Jedem Teilnehmer steht es frei, was er an
Ausrüstung mit sich führt. Es sollte aber der Transportraum
berücksichtigt werden. Es sollten nicht mehr als zwei bis drei
Gepäckstücke mit geführt werden. Das Gepäck sollte
insgesamt nicht das Gewicht von 15 Kg überschreiten. Der
Veranstalter schlägt zu gegebener Zeit vor, was mitgeführt
werden kann. Dieses ist aber nur eine Empfehlung des Veranstalters.
Art. 15 Medizinische Versorgung
Der Veranstalter sorgt für eine
Sanitätsversorgung in jedem Etappenziel. Ein Arzt wird nicht
unbedingt vor Ort sein. Er ist aber jederzeit abrufbereit, sollte ein/e
Teilnehmer/in ärztliche Versorgung wünschen. Der Veranstalter
ist darüber hinaus bestrebt einen Masseur abends vor Ort zu haben,
was aber nicht garantiert werden kann.
Art. 16 Klima und Streckenbelag
Es wird gegen Ende August / Anfang September
sehr warm sein. Es sollte aber auch Regenwetter in Betracht gezogen
werden. Gelaufen wird auf Feld-, Wander-, und Radwegen. Es gibt auch
größere Passagen, wo durch Städte und auf
Landstraßen auf Asphalt, Kopfsteinpflaster und ähnlichem
gelaufen wird. Das Schuhzeug sollte entsprechend ausgewählt
werden. (Ein reiner Wettkampfschuh ist nicht anzuraten). Die Strecke
führt zum Großteil über ausgebaute Rad- und Wanderwege,
durch die herrliche Spreelandschaft mit ihren zahlreichen Biotopen und
Landschaftsschutzgebiet.
Art. 17 Versicherung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und
Risiko. Der Veranstalter wird aber darüber hinaus eine
Teilnehmer-, und Betreuerversicherung abschließen.
Art. 18 Hilfe durch Dritte
Die Hilfe durch Dritte soll auf die
individuelle Versorgung
beschränkt werden. Begleitung durch Fahrräder und
Mitläufern ist aus Gründen der Chancengleichheit
einzuschränken, siehe auch Art. 26
Art. 19 Aussteigen aus dem Wettkampf
Falls ein Teilnehmer aussteigt, so hat er
dieses sofort
der Organisation zu melden. Er hat aber auch die Möglichkeit einen
Tag
oder mehr auszusetzen und kann dann den Wettkampf außer
Konkurrenz fortsetzen.
Im Ziel bekommt er eine entsprechende Auszeichnung über die
erbrachte
Leistung.
Art. 20 Streckenmarkierung /
Streckenführung
Die Teilnehmer/innen müssen sich an den
vorgegebenen Streckenverlauf halten. Die Strecke ist durch
Kreidepfeile, Aufkleber und Schilder gekennzeichnet. Es ist immer
wieder Polizei vor Ort. Den Weisungen der Beamten ist Folge zu leisten,
siehe auch Art. 6. Die Veranstaltung unterliegt der Erlaubnis nach
§ 29 Abs. 2 der StVO. Die Erlaubnisbehörde für die
gesamte Veranstaltung ist gem. § 44 Abs. 3 StVO das Landesamt
für Straßenbau und Verkehr Berlin d.h., das
Erlaubnisverfahren wird von diesen Behörden aus gesteuert.
Gemäß der o.a. Verordnung kann/müssen die Veranstalter
eigene Streckensicherungen stellen. Diese sind jedoch darauf
hinzuweisen, dass sie den Weisungen der zuständigen Polizei, Folge
zu leisten haben. Sie haben keine hoheitlichen Befugnisse.
Art. 21 Streckenbeschreibung
Jedem/jeder Teilnehmer/in wird täglich
eine Streckenbeschreibung
in handlicher Form ausgehändigt. Es erfolgt jeden Abend eine
Rückschau
des Tages und jeden Morgen eine Einweisung in die nächste Etappe.
Eine
umfassende Streckenbeschreibung erhalten die Teilnehmer mit den
Startunterlagen.
Art. 22 Empfohlene
Ausrüstungsgegenstände
Die Teilnehmer/innen finden in der „Pressemappe
+ Teilnehmerinformation“ auf der Seite 8 eine Aufstellung, wie die
Ausrüstung aussehen könnte. Diese ist selbstverständlich
nicht bindend und soll nur eine Hilfe sein.
Art. 23 Anmeldevoraussetzungen
Der/die Teilnehmer/in sollte bei bester
Gesundheit sein. Ein Gesundheitsscheck beim Hausarzt und ein Besuch
beim Zahnarzt ist anzuraten. Bei einer fieberhaften Erkrankung, sechs
Wochen vor dem Start, wird von einer Teilnahme abgeraten. Die Teilnahme
erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung der Teilnehmer ist
empfehlenswert. Der Veranstalter kann den Gesundheitszustand der
gemeldeten Teilnehmer/innen nicht überprüfen. Die
Organisation hat aber das Recht, auffällige Teilnehmer/innen aus
dem Rennen zu nehmen.
Anmeldung
Ingo Schulze Hauptstraße 52 72160 Horb -
Nordstetten
Tel: 07451 / 4615 Fax: 07451 / 62 47 56 Handy:
0171 / 42 51 435 E - Mail: ischulze@t-online.de
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Anmeldungen werden ab sofort entgegengenommen. Anmeldeschluss ist
der 01. August 2004. Später eingehende Meldungen sind nur nach
telefonischer Rücksprache und sofortiger Einzahlung des
Startgeldes und einer Nachmeldegebühr in Höhe von 30,00 € in
einer Summe von 375,00 € möglich.
Art. 24 Auszeichnungen und sonstige Leistungen der
Veranstalter
- Pokal für die ERSTEN DREI in der
Männerklasse und den ERSTEN DREI in der Frauenklasse.
- Auszeichnung für jeden Teilnehmer.
- T- Shirt
- Sonstige Auszeichnungen bei entsprechenden
Sponsorenleistungen
- Besonderer Hinweis: Jede/r Teilnehmer/in
sollte, unbedingt eine Trinkflasche mit Bauchgurt dabei haben
- Rücktransfer nach Berlin-Spandau
- Verpflegung und Unterkunft und Streckenverpflegung
Art. 25 Annullierung der Anmeldung
Sollte ein/eine Teilnehmer/in aus
verständlichen Gründen zurücktreten wollen, so wird
ihm/ihr, sofern er/sie die volle Summe von 345,00 € bereits gezahlt
hat, der eingezahlte Betrag bis auf 70,00 € zurückerstattet. Bei
einer Annullierung, drei Wochen vor dem Start, entfällt die
Rückzahlung. Siehe auch Artikel 27
Art. 26 Disqualifikation
Eine Disqualifikation erfolgt bei groben
Verstößen durch die der Zusammenhalt der Gemeinschaft
gefährdet wird. Im Einzelnen: Beleidigende Äußerungen
oder Handgreiflichkeiten gegenüber anderen Teilnehmern, Betreuern,
fremden Hilfskräften und sonstigen Personen. Äußerungen
und Verhalten die dem Ansehen der Veranstaltung schaden. Grobe
Abweichung von der Laufstrecke. Mitfahren in einem Fahrzeug
während des Rennens. Das nicht Befolgen von Anweisungen eigener
und fremder (Polizei, helfende Sportvereine) Ordnungskräfte.
Art. 27 Startgebühr / Zahlungsweise
Die Startgebühr beträgt 345,00 € Mit
der Anmeldung sind 70,00 € auf unten stehendes Konto zu
überweisen. Die Restsumme muss spätestens zum 01.August 2004
eingezahlt sein. Eine Rückzahlung der Anzahlung der Summe ist nach
dem 01. August 2004 aus organisatorischen Gründen nicht
möglich. Teilnehmer die nur eine bis drei Etappen mitlaufen
möchten, zahlen pro Etappe 55,00 € Die Übernachtung,
Tagesverpflegung und Abendessen ist im Startgeld inbegriffen. Der
Rück- oder Weitertransport ist Sache des Teilnehmers
Vorauszahlung und Startgebühr bitte auf unten stehendes
Sonderkonto überweisen.
Achtung:
Die Teilnehmerzahl wird auf etwa 60
Läufer / Läuferinnen begrenzt!!!
Sonderkonto
Kreissparkasse Horb / FDS
Bankleitzahl: 642 510
60
Kontonummer: 553 760
Kennwort:
"Spreelauf "
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Art. 28 Betreuer
Betreuer der Teilnehmer zahlen, sofern sie
nicht der
Organisation angehören, einen Tagessatz von 27,50 € pro Tag bzw.
165,00
€ für die gesamte Zeit des Unternehmens. Die Betreuer werden
gebeten,
dass sie sich mit ihren Fahrzeugen an ein bis zwei Verpflegungspunkten
zur
Verfügung stellen.
Ingo Schulze, Veranstalter
Horb, Freitag,
5. Dezember 2003
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